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Gold-Investoren aufgepasst

Diese Fragen sollten Sie kennen

26.08.2010
Von Michael Andreas
Auch der Goldkauf ist keineswegs ohne Risiko. Wer in der Krise vom Goldboom provitieren möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten.
Gold-Investoren aufgepasst Diese Fragen sollten Sie kennen
Die Finanzkrise hat auch in Österreich zu einer erhöhten Nachfrage nach Gold geführt, da Gold als sichere Wertanlage gilt. Aufgrund zahlreicher Anfragen von Konsumenten stellt die
Finanzmarktaufsicht FMA fest, dass auch in Österreich vermehrt Unternehmen am Markt auftreten, die verschiedene Modelle zum Handel mit Gold entwickelt haben und sich direkt an Letztverbraucher wenden, um von diesem "Gold-Boom" zu profitieren. Dabei bleiben viele Fragen des Anlegerschutzes offen.

 
Wo es keinen Schutz durch Finanzmarktaufsicht gibt

Die Finanzmarktaufsicht macht Anleger in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Handel mit Goldbarren und das Führen von Konten über Ansprüche von Kunden gegen den Anbieter auf Ausfolgung von Gold aus Einkaufskommissionen kein Bankgeschäft darstellt. Der Betrieb derartiger Geschäfte bedarf somit grundsätzlich keiner Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Dies bedeutet auch, dass derartige Anbieter nicht der Aufsicht der FMA unterliegen.

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Wann Sie mit leeren Händen dastehen

Aus den Anlegeranfragen geht hervor, dass bei vielen dieser Anlage-Modelle der Ankauf von Gold ohne tatsächliche Übergabe erfolgt und dies häufig nicht einmal zu einem Eigentumserwerb führt. Vielmehr erwirbt der Anleger in der Regel nur einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Übergabe des Goldes, welcher im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Verkäufers unter Umständen nicht in voller Höhe durchgesetzt werden kann. Es sollte daher beachtet werden, dass die mit dem Kauf von Gold (sei es einmalig, sei es in Form sogenannter "Goldsparpläne") verbundene Vorstellung einer besonders sicheren Anlage dann enttäuscht werden könnte, wenn das Gold dem Anleger nicht Zug um Zug gegen Bezahlung übergeben wird.

Prüfen Sie, ob Ihnen ein Pyramidenspiel angeboten wird

Auch sollte der Anleger die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Provisionen) genau prüfen. Vorsicht ist jedenfalls geboten, wenn dem Käufer seinerseits für die Vermittlung weiterer Abschlüsse hohe Provisionen in Aussicht gestellt werden. Dies ist ein starkes Indiz, das den Verdacht auf Verletzung des Paragrafen 168a StGB (Ketten- oder Pyramidenspiele) oder Paragrafen 146 StGB (Betrug) begründet.

Handelt es sich bei den angebotenen Edelmetallen um ausländische gesetzliche Zahlungsmittel so ist für deren Handel jedenfalls eine Konzession der FMA erforderlich (Paragraf 1 Abs. 1 Z 22 BWG - Wechselstubengeschäft bzw. Paragraf 1 Abs. 1 Z 7 lit. a BWG - Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln - Devisen und Valutengeschäft).

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Leserkommentare

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14.08.2010 13:56 Uhr
quernuss: Erfolgsbeweis ?
Das spricht für die bevor stehende Dynamik auf dem Goldmarkt. Das "lichtscheue Gesindel" geht immer dort hin, wo es bald was zu erben gibt. Die Wirtschaftskriminellen sind meist schlauer als die Masse.
Foto: colourbox.com ID:618
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