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Geheimvergleich gescheitert

AWD erkennt Schadensersatz wegen falscher Beratung an

04.03.2010
Von Erwin J. Frasl
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für eine AWD-Geschädigte Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Damit sieht der VKI ein Eingeständnis der Falschberatung durch den AWD.
AWD-VKI-Verein für Konsumenteninformation-Peter Kolba-Rechtsexperte Finanzportal Biallo.at
Der AWD hat einer 91-jährigen Geschädigten, für die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Musterprozess Schadensersatzansprüche aus falscher Beratung beim Erwerb von Immofinanz-Aktien geltend gemacht hat, den erlittenen Differenzschaden nach über einjähriger Prozessdauer ersetzt. Damit hat der AWD implizit eingestanden, dass man falsch beraten hatte, so der VKI.
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Geheimhaltungs-Strategie gescheitert

Beim letzten Verhandlungstermin hatte der AWD – wie in vielen anderen Fällen – an eine Zahlung noch die Bedingung geknüpft, dass dieser Vorgang geheim gehalten werden müsse. So will der AWD der Öffentlichkeit das wahre Ausmaß der zugefügten Beratungsschäden verschweigen. Der VKI hat diese Strategie aber erfolgreich unterlaufen. Der Dame wurde zugesichert, dass der VKI sie bei Ablehnung des Geheimhaltungs-Paktes so stellt, wie sie stünde, hätte sie das Angebot angenommen. Der Vergleich scheiterte. Nun hat der AWD die Bedingung der Geheimhaltung fallen gelassen und bezahlt.

„Warum nicht gleich so?“ fragt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation. „Der AWD ist ganz offensichtlich nervös, steht doch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über das unzulässige Rechtsmittel des AWD gegen die Zulassung der Sammelklage des VKI für die nächsten Wochen bevor“, so Peter Kolba.

„Wenn dann die formellen Einwendungen aus dem Weg geräumt sind, geht es an die materielle Prüfung unserer Vorwürfe der systematischen Fehlberatung tausender Anleger durch den AWD. Bis dahin kann der AWD ja auch noch weitere Zahlungen überweisen.“

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