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Finanzberatung
 
02.10.2010

Finanzberatung Wie Sie Überraschungen vermeiden

Von Erwin J. Frasl
Immer öfter tappen Verbraucher bei der schnellen und einfachen Vermittlung von Finanzprodukten in die Beraterfalle. Um dies zu verhindern, haben Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer und seine Experten jetzt eine Basisanleitung für den Umgang mit Vermittlern erstellt.
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Nach Ansicht des Konsumentenschutzministeriums sollten Verbraucher vor Abschluss von Verträgen zunächst stets prüfen, ob ein Anbieter von Wertpapieren überhaupt eine Konzession oder eine sonstige notwendige Berechtigung für seine Tätigkeit besitzt.

Unterschiede bei Beraterqualität

Vor der Entscheidung für ein Anlageprodukt sollten Anleger zudem berücksichtigen, dass nicht alle Vermittler von Anlageprodukten gleich gut ausgebildet sind. Zu oft werden Berater kurzzeitig ausgebildet und zu früh auf Kunden losgelassen. Sie bieten ihre Produkte nicht selten im Kreis von Freunden, Bekannten oder in der Familie an. Das bereits vorhandene Vertrauen wird so für den Abschluss von Verträgen genutzt. Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen. Denn manchmal sind noch zu unerfahrene Berater mit oft komplizierten Produkten selbst überfordert, wie die Erfahrungen der Experten des Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zeigen.

Schlüsselfragen und Beratungsprotokoll

Besonders intensiv sollten sich Verbraucher vor einer Entscheidung für ein Anlageprodukt mit folgenden drei Fragestellungen beschäftigen:

  • Wofür spart man?
  • Wann benötigt man das Geld wieder?
  • Welches Risiko will und kann man sich leisten?

Bei der Beratung über Geldanlagen muss der Vermittler ein Kundenprofil bzw. ein Beratungsprotokoll verfassen, darauf weist das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hin.

In einem derartigen Protokoll muss festgehalten sein, wie lange die Veranlagung dauert, welches Risiko der Kunde zu tragen bereit ist, und welche Kenntnisse und Erfahrungen er bereits mit verschiedenen Veranlagungsformen hat. Dieses Protokoll dokumentiert so, wie sorgfältig die Beratung war. Anleger benötigen es, wenn es zu Problemen kommt.

Daher warnt das Konsumentenschutz-Ministerium eindringlich davor, ein leeres oder vom Gesprächsverlauf abweichendes Protokoll zu unterschreiben. Produkte, die man nicht verstanden hat, sollte man unbedingt verweigern. 

Vorsicht ist aus der Sicht der Konsumentenschützer auch angesagt, wenn ein Berater zur Auflösung bestehender Verträge rät. Denn bei manchen Verträgen entstehen durch eine vorzeitige Auflösung erhebliche Kosten. Dazu kommen noch die Kosten eines Neuabschlusses. Möglicherweise weist das neue Anlageprodukt eine geringere Rendite oder ein höheres Risiko auf.

Kosten genau vergleichen

Da die Mehrzahl der Berater auf Provisionsbasis arbeitet, ist es überdies nützlich zu erfahren, wie hoch der Betrag Ihres einbezahlten Kapitals ist, der tatsächlich veranlagt wird, und wie viel vom angelegten Geld zur Kostendeckung aufgewendet werden muss.

Tipp der Konsumtenschützer: In jedem Fall Vergleichsangebote einholen und in Ruhe vergleichen. Da telefonische Kontaktaufnahmen, Besuche in der Wohnung oder am Arbeitsplatz ohne vorherige Zustimmung eines Kunden verboten sind, können Anleger auch daran erkennen, ob sie es mit einem seriösen Vermittler zu tun haben. Und mit unseriösen Vermittlern sollte ohnehin niemand Geschäfte machen.

Ganz besonders wichtig: Anleger sollten niemals Geld auf ein Konto von Beratern, Vermittlern bzw. Verwaltern einzahlen. Denn diese dürfen nach dem Gesetz weder Geld noch Wertpapiere ihrer Kunden halten.

Vorsicht bei Vollmachten

Vollmachten und Treuhandaufträge sollten Verbraucher erst dann erteilen, wenn Sie die Seriosität und die Bonität eines Anbieters genau überprüft haben. Die Vollmacht darf nie weiter als für den vereinbarten Zweck reichen. Verbraucher sollten sich zudem regelmäßig über jene Verfügungen informieren lassen, die mit Ihrer Vollmacht getätigt werden. Schließlich geht es ja um Ihr Geld.

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