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Erste Bank
 
19.01.2011

Erste Bank Was Sie Fondssparen kostet

Von Erwin J. Frasl
Bei der Erste Bank können Interessierte bereits ab einem Mindestbetrag von 30 Euro pro Monat ins Fondssparen einsteigen. Wenn notwendig, kann man bei der Erste Bank beim monatlichen Fondssparen auch eine Unterbrechung machen. Bereits erworbene Fondssparer können im Fall des Falles zum jeweiligen Rücknahmepreis (dem gerundeten Rechenwert) auch wieder verkauft werden.
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Wer sich fürs Fondssparen bei der Erste Bank entscheidet kann den vereinbarten Betrag für das Fondssparen entweder per Dauerauftrag überweisen oder auch jeweils per Erlagschein einzahlen. Abweichungen vom jeweils vereinbarten Fondssparbetrag sind jederzeit möglich, das heißt ein Fondssparer kann jederzeit auch einen höheren oder aber auch einen niedrigeren Beitrag zum Fondssparen leisten.

Keine Mindestanlagedauer bei der Erste Bank

Ist die Entscheidung für Fondssparen bei der Erste Bank gefallen, benötigt ein Fondssparer ein Wertpapierkonto. Das Konto kostet bei der Erste Bank nichts. Beim notwendigen Wertpapierdepot fällt eine Depotführungsprovision von 0,22 Prozent p.a. + USt. an.  Wichtig für Fondssparer, die einen größeren Betrag einmalig im Wege von Fondssparen anlegen möchte – es gibt hierbei bei der Erste Bank keine Mindestanlagedauer, die man einhalten muss, das heißt, die Fondsanteile können jederzeit wieder verkauft werden.
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An Gebühren bzw. Spesen fällt für Fondsparer beim Kauf von Fondsanteilen bei der Erste Bank nur der Ausgabeaufschlag des ausgewählten Fonds an. Beim Verkauf auf von Fondsanteilen fallen bei der Erste Bank keine Gebühren bzw. Spesen an.


Fondssparen als Altersvorsorge

Interessant für alle, die per Fondssparen für ihr Alter vorsorgen möchten ist natürlich auch folgende Frage: Wenn jemand Fondssparen für ein zweites Einkommen in der Pension nützen möchte und einen entsprechenden Betrag anspart – welche Bankgebühren in welcher Höhe und welche Steuern fallen dann bei einer einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals an?
Hier fallen bei der Erste Bank keine Gebühren an. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Steuern zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Auch bei einer monatlichen Auszahlung eines Teilbetrages aus dem angesparten Fondsvermögen verrechnet die Erste Bank Fondssparern keine Gebühren – und auch hier gelten für den Fondssparer die gesetzlichen Steuern zum Zeitpunkt der Auszahlungen.

Natürlich beinhaltet die Geldanlage in Fonds auch Risiken: Diese hängen von den vom Fondssparer ausgewählten Fonds ab (Die Bandbreite reicht hier von Euro-Geldmarkt bis Emerging Market Aktien etc.)

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