www.sky.at
Startseite | Impressum | | RSS | biallo.de de | geldsparen.de | biallo-unternehmen.de | bialloblog.de
Dienstag, 22.05.2012
Suche:
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Was Sie bei der Steuer bedenken müssen

Bei den Bundesschätzen wird die nach dem Einkommensteuergesetz vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.

Für Zinserträge von Personen, die Ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, sondern in einem anderen Land der EU haben, gilt Folgendes:

Seit 1. Juli 2005 unterliegen grenzüberschreitende Zinserträge natürlicher Personen, die ihr Steuerdomizil in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich haben, der EU-Quellensteuer. Für solche bundesschatz.at-Kunden gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Abziehen der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at

Die EU-Quellensteuer wird automatisch bei Gutschrift der Zinsen abgezogen. Die Wahrung der Anonymität des Anlegers gegenüber ausländischen Finanzbehörden ist gewährleistet. Laut Gesetz erfolgt keinerlei Weiterleitung von Informationen an das zuständige Finanzamt. Der anwendbare Steuersatz beträgt ab 1. Juli 2005 15 Prozent, ab 1. Juli 2008 20 Prozent und ab 1. Juli 2011 35 Prozent.

2. Kein Abzug der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at
Wenn Anleger dem Service-Center eine Bescheinigung senden, welche vom Finanzamt ihres steuerlichen Wohnsitzes ausgestellt ist und die folgenden Angaben enthält, so zieht das Service-Center dem Anleger keine Quellensteuer ab:

  • Name, Anschrift, Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer des Anlegers
  • Name und Anschrift von bundesschatz.at
  • Kontonummer bei bundesschatz.at.

Diese Bescheinigung wird ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei bundesschatz.at einlangt, berücksichtigt. Ein rückwirkendes Absehen von der Einbehaltung der Quellensteuer oder eine Gutschrift einer bereits einbehaltenen Quellensteuer ist gesetzlich nicht möglich. Die Bescheinigung gilt für drei Jahre ab Ausstellung. Danach ist sie zu erneuern, woran das Service-Center von bundsesschatz.at rechtzeitig erinnert.
Ein entsprechendes Bescheinigungsformblatt wird von unserem Service-Center bei Kontoeröffnung bzw. auf Anfrage per E-Mail, Fax oder Post übermittelt.

Gesamten Vergleich anzeigenFestgeld Betrag: 10.000 €, Laufzeit: 12 Monate
  Anbieter Zinssatz Zins-
ertrag
Einlagen-
sicherung
 
1
Amsterdam-Trade-Bank 2,80% 280 € 100% 
2
Porsche Bank
2,60% 260 € 100%   
3
Deniz-Bank
2,50% 250 € 100% 
 
Denzel Bank
2,50% 250 € 100%   
  Vakifbank international
2,50%   250 € 100% 
Daten von: 09.05.2012
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
 österreichische Einlagensicherung
 europäische Einlagensicherung
 Online-Konditionen
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ID:401
Nach Oben
Anzeige
Kolumne von Erwin J. Frasl
Erwin J. Frasl

Griechenland

Die Ausbeutung der Retter

Seit Monaten vermitteln griechische Spitzenpolitiker den Eindruck als ob die Europäische Union die Griechen per Folter gezwungen hätte, über ihre Verhältnisse zu leben, Chaos in der Verwaltung Griechenlands zu etablieren und damit für einen Bankrott Griechenlands zu sorgen.
Lesen
Archiv
Der Biallo.at Newsletter
Hier können Sie sich anmelden!
Frasl fragt
Aktueller Silberpreis
[Most Recent Quotes from www.kitco.com]
Anzeige
Biallo präsentiert

Der Direktkredit der SWK Bank - jetzt auch in Österreich!

Mit dem Direktkredit der SWK Bank erhalten Sie attraktive Konditionen und innerhalb von 30 Sekunden eine Online-Kreditentscheidung. SWK Bank - schnell und direkt.
Unverbindlich Angebot anfragen ...
Anzeige
.
© 2012 Biallo & Team GmbH - info@biallo.at - Impressum - Datenschutz