Einzahlungen auf das Bundesschatz-Konto müssen von einem vom Anleger genannten Girokonto getätigt werden. Auszahlungen werden ausschließlich über dieses Girokonto abgewickelt.
Wenn Anleger beim Kauf von Bundesschätzen das Wort "Auszahlung" auf ihren Zahlschein geschrieben haben, bekommen sie Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich eventueller KESt am Ende der Laufzeit auf das von ihnen bekanntgegebene Girokonto überwiesen. Die Überweisung erfolgt als Expressüberweisung, d.h. die Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben. Wenn Anleger dem Service-Center von Bundesschatz.at bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit keinen diesbezüglichen Auftrag erteilt haben und auch sonst keine Wünsche bekannt gegeben haben, gehen das Service-Center davon aus, dass die Investoren ihr Kapital plus Zinsen abzüglich eventueller KESt weiter fortlaufend mit dem selben Produkt und dem dann gültigen Zinssatz veranlagen wollen.
Erfreulich für Anleger: Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die Republik Österreich. Auch die Expressüberweisung bei Auszahlung erfolgt kostenlos.

