Anschließend wird das unterschriebene Formular gemeinsam mit einer Ausweiskopie per Post an das Service-Center für die Bundesschätze in Wien geschickt. Wenige Tage danach erhält der Antragsteller zwei separate Briefe mit Angaben über die Kontonummer, die Verfügernummer und das Passwort für das neue Bundesschatz-Konto. Kunden, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich sondern in einem anderen Land der EU haben, wird zusätzlich eine Information über die EU-Quellensteuer zugesandt.
So erfolgt die Identifikation
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche ist es erforderlich, eine eindeutige Identifikation des Kontoinhabers durchzuführen. Anleger können diese von zu Hause aus durchzuführen, indem sie eine Kopie ihres im Kontoeröffnungsformular angeführten amtlichen Lichtbildausweises - zugelassen sind: Pass, Führerschein, Personalausweis - anfertigen und diese gemeinsam mit dem Kontoeröffnungsformular per Post an das Service-Center senden. Aus dem Ausweisdokument müssen Name und Geburtsdatum hervorgehen. Weiters muss die Unterschrift deutlich erkennbar sein. Wenn Investoren die Kontoeröffnung mittels elektronischer Signatur durchführen, ist es nicht erforderlich ein Ausweisdokument vorzulegen, da die Identifikation durch den Aussteller der Signaturkarte bereits durchgeführt wurde.

