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Bundesschätze

3,65 Prozent p.a. für zehn Jahre Laufzeit

07.02.2012
Von Erwin J. Frasl
Von einem Monat bis zu zehn Jahre reicht das Angebot an Bundesschätzen der Republik Österreich. Für zehn Jahre gibt es aktuell 3,65 Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinssätze gelten für Zahlungseingänge am 9. Februar 2012.
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Dr. Martha Oberndorfer, Geschäftsführerin der „Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur“, wirbt für ihre Bundesschätze mit der Sicherheit der Republik Österreich
Die Republik Österreich bietet Anlegern über ihre Österreichische Bundesfinanzierungsagentur eine Palette von Bundesschätzen an. Anleger können diese Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 100 Euro online erwerben. Für eine Laufzeit von einem Monat gibt es aktuell 0,50 Prozent Zinsen pro Jahr. Für drei Monate Laufzeit beträgt der Zinssatz 0,8 Prozent, für sechs Monate gibt es 1,0 Prozent, für zwölf Monate 1,20 Prozent.
Anleger, die ihr Geld zwei Jahre in Bundesschätzen binden, erhalten derzeit ebenfalls 1,20 Prozent p.a., für eine Bindung für vier Jahre gibt es 2,0 Prozent jährlich, für fünf Jahre 2,30 Prozent und für zehn Jahre 3,65 Prozent. Die Zinssätze gelten für Zahlungseingänge am 9. Februar dieses Jahres.
Da der Emittent der Bundesschätze die Republik Österreich ist, vertrauen Anleger mit den Bundesschätzen ihr Geld der Republik Österreich an, welche Investoren ihr Kapital plus Zinsen abzüglich Kapitalertragsteuer (KESt)  am Ende der jeweiligen Laufzeit ausbezahlt.

So kommen Sie online zu Ihrem Bundesschatz-Konto

Anleger, die ihr Geld in Bundesschätze investieren wollen, können auf der Website der Bundesschätze ein Kontoeröffnungsformular online ausfüllen. Neben persönlichen Auskünften sind aus gesetzlichen Gründen auch Angaben für die Identitätsfeststellung erforderlich. Das Kontoeröffnungsformular enthält auch eine Geheimfrage, die Anleger selbst festlegen müssen, ebenso wie die Antwort auf diese Frage.

Anschließend wird das unterschriebene Formular gemeinsam mit einer Ausweiskopie per Post an das Service-Center für die Bundesschätze in Wien geschickt. Wenige Tage danach erhält der Antragsteller zwei separate Briefe mit Angaben über die Kontonummer, die Verfügernummer und das Passwort für das neue Bundesschatz-Konto. Kunden, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich sondern in einem anderen Land der EU haben, wird zusätzlich eine Information über die EU-Quellensteuer zugesandt.

So erfolgt die Identifikation

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche ist es erforderlich, eine eindeutige Identifikation des Kontoinhabers durchzuführen. Anleger können diese von zu Hause aus durchzuführen, indem sie eine Kopie ihres im Kontoeröffnungsformular angeführten amtlichen Lichtbildausweises - zugelassen sind: Pass, Führerschein, Personalausweis - anfertigen und diese gemeinsam mit dem Kontoeröffnungsformular per Post an das Service-Center senden. Aus dem Ausweisdokument müssen Name und Geburtsdatum hervorgehen. Weiters muss die Unterschrift deutlich erkennbar sein. Wenn Investoren die Kontoeröffnung mittels elektronischer Signatur durchführen, ist es nicht erforderlich ein Ausweisdokument vorzulegen, da die Identifikation durch den Aussteller der Signaturkarte bereits durchgeführt wurde.

Wie Einzahlungen und Auszahlungen ablaufen

Einzahlungen auf das Bundesschatz-Konto müssen von einem vom Anleger genannten Girokonto getätigt werden. Auszahlungen werden ausschließlich über dieses Girokonto abgewickelt.

Wenn Anleger beim Kauf von Bundesschätzen das Wort "Auszahlung" auf ihren Zahlschein geschrieben haben, bekommen sie Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich eventueller KESt am Ende der Laufzeit auf das von ihnen bekanntgegebene Girokonto überwiesen. Die Überweisung erfolgt als Expressüberweisung, d.h. die Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben. Wenn Anleger dem Service-Center von Bundesschatz.at bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit keinen diesbezüglichen Auftrag erteilt haben und auch sonst keine Wünsche bekannt gegeben haben, gehen das Service-Center davon aus, dass die Investoren ihr Kapital plus Zinsen abzüglich eventueller KESt weiter fortlaufend mit dem selben Produkt und dem dann gültigen Zinssatz veranlagen wollen.

Erfreulich für Anleger: Sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bundesschätzen erfolgen ohne Gebühren- oder Spesenanrechnung durch die Republik Österreich. Auch die Expressüberweisung bei Auszahlung erfolgt kostenlos.

Was Sie bei der Steuer bedenken müssen

Bei den Bundesschätzen wird die nach dem Einkommensteuergesetz vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.

Für Zinserträge von Personen, die Ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, sondern in einem anderen Land der EU haben, gilt Folgendes:

Seit 1. Juli 2005 unterliegen grenzüberschreitende Zinserträge natürlicher Personen, die ihr Steuerdomizil in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich haben, der EU-Quellensteuer. Für solche bundesschatz.at-Kunden gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Abziehen der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at

Die EU-Quellensteuer wird automatisch bei Gutschrift der Zinsen abgezogen. Die Wahrung der Anonymität des Anlegers gegenüber ausländischen Finanzbehörden ist gewährleistet. Laut Gesetz erfolgt keinerlei Weiterleitung von Informationen an das zuständige Finanzamt. Der anwendbare Steuersatz beträgt ab 1. Juli 2005 15 Prozent, ab 1. Juli 2008 20 Prozent und ab 1. Juli 2011 35 Prozent.

2. Kein Abzug der EU-Quellensteuer durch bundesschatz.at
Wenn Anleger dem Service-Center eine Bescheinigung senden, welche vom Finanzamt ihres steuerlichen Wohnsitzes ausgestellt ist und die folgenden Angaben enthält, so zieht das Service-Center dem Anleger keine Quellensteuer ab:

  • Name, Anschrift, Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer des Anlegers
  • Name und Anschrift von bundesschatz.at
  • Kontonummer bei bundesschatz.at.

Diese Bescheinigung wird ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei bundesschatz.at einlangt, berücksichtigt. Ein rückwirkendes Absehen von der Einbehaltung der Quellensteuer oder eine Gutschrift einer bereits einbehaltenen Quellensteuer ist gesetzlich nicht möglich. Die Bescheinigung gilt für drei Jahre ab Ausstellung. Danach ist sie zu erneuern, woran das Service-Center von bundsesschatz.at rechtzeitig erinnert.
Ein entsprechendes Bescheinigungsformblatt wird von unserem Service-Center bei Kontoeröffnung bzw. auf Anfrage per E-Mail, Fax oder Post übermittelt.

Gesamten Vergleich anzeigenFestgeld Betrag: 10.000 Euro, Laufzeit: 12 Monate
  Anbieter Zinssatz Zins-
ertrag
Einlagen-
sicherung
 
1
Vakifbank International
2,88%   288 € 100%   
2
Amsterdam-Trade-Bank 2,80% 280 € 100% 
3
Autobank
2,77%   277 € 100%   
4
Denizbank
2,75%   275 € 100% 
  Livebank.at
2,75%   275 € 100% 
Daten von: 06.02.2012
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
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Foto: Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ID:401