
Biallo.at: Sie bieten Ärzten die Möglichkeit bei der Ärztebank Miteigentümer zu werden. Muss ich Arzt mit österreichischer Staatsbürgerschaft sein, um Miteigentümer werden zu können oder gibt es diese Möglichkeit für jeden Arzt, der EU-Bürger ist?
Anton Heisinger: Grundsätzlich kann jeder Arzt bei der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e. Gen. Genossenschaftsanteile zeichnen. Jedoch durch die bestehende Kundenstruktur werden primär österreichische Ärzte fokussiert. Die Holdinggenossenschaft Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e. Gen. ist Mehrheitseigentümer der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG.
Biallo.at: Können sich auch Privatpersonen an der Ärztebank beteiligen?
Heisinger: Primär richtet sich das Angebot an die Zielkunden der Ärztebank. Neben den Ärzten sind das beispielhaft Wirtschaftstreuhänder und Rechtsanwälte.
Biallo.at: Wie hoch ist der Mindestbetrag, den man investieren muss?
Heisinger: Die Genossenschaftsanteile sind zu Anteilen von 100 Euro gestückelt. Der Mindestanteil, der gezeichnet werden kann, beträgt 1.000 Euro, oder ein vielfaches davon.
Biallo.at: Wenn sich Ärzte an der Ärztebank beteiligen - wie hoch ist dann voraussichtlich die Verzinsung des Kapitalanteils ?
Heisinger: Die Verzinsung der Genossenschaftsanteile ist grundsätzlich vom Gewinn abhängig. Aus heutiger Sicht ist eine Verzinsung von 4,0 Prozent vorstellbar.
Biallo.at: Wenn Ärzte Miteigentümer der Ärztebank werden möchte, sind sie dann Aktionär bei Ihnen, oder welche rechtliche Stellung haben die Miteigentümer dann?
Heisinger: Wie bereits erwähnt, beteiligt sich der Arzt über die Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e. Gen. indirekt an der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG. Somit ist der Arzt Genossenschafter der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e. Gen. Die wesentliche Unterscheidung des Genossenschafters im Vergleich zum Aktionär besteht in der eingeschränkteren Fungibilität, da die Genossenschaftsanteile einer fünfjährigen Behaltefrist und einer einjährigen Kündigungsfrist unterliegen. Ein weiterer Unterschied besteht in dem sogenannten Haftsummenzuschlag im Ausmaß des Nominales.
Biallo.at: Welche Risiken müssen Ärzte als Miteigentümer der Ärztebank auf sich nehmen?
Heisinger: Wie bei allen Genossenschaften haftet der Genossenschafter nur mit seinem Anteil und dem einfachen Haftsummenzuschlag begrenzt.
Biallo.at: Und welche Mitspracherechte haben Ärzte als Miteigentümer der Ärztebank?
Heisinger: Als Genossenschafter ist man zur jährlichen Generalversammlung eingeladen und voll stimmberechtigt.
Biallo.at: Bekommen Ärzte als Miteigentümer außer einer Dividende auch noch andere finanzielle Vorteile, zum Beispiel bei Sparguthaben, bei Krediten oder Wertpapieren?
Heisinger: Selbstverständlich, als Kunde und Genossenschafter genießt man eine ganze Reihe von Vorteilen. Beispielsweise ein Fixsparkonto mit besonderen Konditionen oder eine Tankkarte, die zum Bezug von Kraftstoff zu günstigeren Preisen berechtigt. Weitere Vorteile werden gerne in der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG durch unsere Kundenberater erläutert.
Biallo.at: Können Ärzte ihren Antrag auf Miteigentümerschaft auch online stellen?
Heisinger: Eine online Zeichnung ist derzeit nicht vorgesehen, da die Ärzte in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem Kundenbetreuer über die Vorzüge der Mitgliedschaft informiert werden sollen.
Biallo.at: Wie können Ärzte, die ihren Anteil an der Ärztebank später einmal wieder verkaufen?
Heisinger: Es besteht eine fünfjährige Behaltefrist. Wenn Anteile gekündigt werden, werden sie nach Ende des Haftungsjahres rückbezahlt. Daneben ist eine einvernehmliche Übertragung an andere Genossenschafter natürlich möglich.
... geboren 1967, lebt mit seiner Frau und seinen zwei Söhnen im Burgenland. Er ist seit 1993 in verschiedenen Funktionen im Volksbanken-Sektor tätig. Seit Juni 2006 ist er als Vorstandsvorsitzender in der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG. Seit Jänner 2010 ist er ebenfalls im Vorstand der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e.Gen. tätig.

