Laut Gerhard Jarosch von der Staatsanwaltschaft Wien geht es um den Verdacht der Untreue, des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Verstöße gegen mehrere wirtschaftliche Nebengesetze in Zusammenhang mit der Meinl European Land (der MEL, die mittlerweile Atrium Real Estate heisst). Für Julius Meinl V. gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Untersuchungshaft beantragt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Verhängung der U-Haft beantragt, weil aus ihrer Sicht Fluchtgefahr besteht. Laut Christian Gneist, des Sprechers des Wiener Straflandesgerichts, wird ein Haftrichter noch heute entscheiden, ob über Meinl die U-Haft verhängt wird. Meinls Anwalt Herbert Eichenseder wies am Donnerstag alle gegen Julius Meinl V. erhobenen Vorwürfe zurück.
Hintergrund der Affäre: Die MEL soll vor allem Zertifikationsscheine ausgegeben haben, die über mehrere Firmen mit dem Geld von Anlegern zurückgekauft wurden. "Zweck war, den Kurs der Papiere hoch zu halten", sagte Jarosch.
Verdacht überhöhter Gebühren zu Gunsten der Meinl Bank
Zusätzliche Anschuldigungen betreffen Werbemittel, in denen die MEL "als quasi mündelsicher beworben wurde", wie Jarosch sagte. Das habe "natürlich nicht den Tatsachen entsprochen".
Ausserdem wurden laut Staatsanwaltschaft bei der Ausgabe der MEL-Anteile an die Meinl Bank AG bzw. an Treuhänder "extrem hohe Gebühren ausbezahlt", was zum Verdacht führte, dass dies bewusst rechtswidrig geschehen sein soll.
Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. "Es wird noch sehr lange dauern, bis wir zu einem endgültigen Ergebnis kommen", sagte Jarosch. Es gehe bei Meinl um ein Firmengeflecht, das sehr kompliziert zu durchleuchten sei, sagte Jarosch, der festhält, dass es sich ausschließlich um Ermittlungen in Zusammenhang mit MEL handle, nicht mit anderen Firmen.
Anlegerschützer erhoffen Klärung des Falles
Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverbands für Anleger (IVA), sieht in der Verhaftung von Julius Meinl V. einen wesentlichen Schritt zur Aufarbeitung der Meinl-Affäre. Bereits vor mehr als einem Jahr hat Rasinger den zuständigen Behörden eine Sachverhaltsdarstellung übergeben, in der wesentliche Vorwürfe gegen "Meinl V. und seine Helfershelfer" dokumentiert gewesen seien, so Rasinger am Donnerstag. Bis zur Klärung des Falles gilt wie immer für alle Genannten die Unschuldsvermutung.