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Donnerstag, 09.09.2010
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Notfall Hypo Alpe Adria

Staat darf nicht erpressbar sein

Als neuer Eigentümer wird der Staat die Hypo Alpe Adria jetzt auf Herz und Nieren prüfen, aufklären, was an Gerüchten rund um den Bankrott dran ist, wie es zur Pleite kommen konnte und wer die Verantwortung trägt.
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Staatssekretär Mag. Andreas Schieder
Nach einem nächtlichen Verhandlungsmarathon wurde in den Morgenstunden des 14. Dezember die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria beschlossen. Die Bank stand unmittelbar vor dem Bankrott. Zu lange haben die ehemaligen Eigentümer die Bank heruntergewirtschaftet. Ohne Einigung hätte die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Run auf die Bank zu diesem Zeitpunkt nur mit einem Auszahlungsverbot verhindern können. Die Bank wäre zahlungsunfähig, KundInnen hätten nicht mehr auf ihre Ersparnisse zugreifen können. Durch offene Verbindlichkeiten hätte ein Dominoeffekt bei anderen Banken gedroht. Außerdem wäre das Rating Österreichs nachhaltig beschädigt worden, was eine drastische Verteuerung unserer (künftigen) Schuldaufnahmen bedeutet hätte.


Dramatisch hohe Haftungen des Landes Kärnten

Dramatisch zugespitzt wurde die Situation durch die Tatsache, dass das Land Kärnten Haftungen von über 18 Milliarden Euro für die Bank trägt. Das entspricht dem zehnfachen des Kärntner Landesbudgets. Bei einer Pleite der Hypo wären diese Haftungen sofort schlagend geworden. Kärnten hätte diese aber nicht bedienen können – die Folgen für das Bundesland wären unabsehbar.

Soweit das Szenario, das bei einem unkontrollierten Zusammenbruch der Hypo gedroht hätte. Mit der Verstaatlichung wurde eine solche Destabilisierung von Finanzmärkten und Wirtschaftsystem abgewendet.

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Als neuer Eigentümer wird der Staat die Bank jetzt auf Herz und Nieren prüfen, aufklären, was an diversen Gerüchten rund um den Bankrott dran ist, wie es zur Pleite kommen konnte und wer die Verantwortung trägt. Dazu wird eine Expertengruppe eingerichtet, die jedes Blatt Papier in der Bank umdrehen wird.

Die Lehren aus dem Fall Hypo Alpe Adria

Welche Lehren müssen wir nun langfristig aus dem Fall Hypo ziehen? Kurz gesagt gibt es ein Ziel: Der Staat darf nicht mehr erpressbar sein. Denn was wir bei der Hypo erlebt haben war, dass der Bund quasi gezwungen wurde die Bank mit Steuergeldern zu retten um noch größeren Schaden abzuwenden. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Beschränkung der Landeshaftungen. Denn wenn diese, wie im Fall Kärnten, das Volumen des Landesbudgets zigfach überschreiten, ist der Bund defacto gezwungen einzuschreiten, um nicht die Pleite eines ganzen Bundeslandes zu riskieren.

Regeln für Marktaustritt von Banken

Zweitens brauchen wir ein Bankeninsolvenzrecht, das einen geregelten Marktaustritt für Banken ermöglicht. Keine Bank darf „too big to fail” sein.
Drittens gilt es künftig zu verhindern, dass explodierende Krisenkosten allein auf die SteuerzahlerInnen abgewälzt werden. Das heißt, die Banken müssen einen Beitrag leisten, etwa indem sie in einen Versicherungstopf einzahlen, auf den im Krisenfall zurückgegriffen werden kann. Auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann einen Beitrag zur Bewältigung der Krisenkosten leisten und außerdem kurzfristige Spekulation weniger attraktiv machen.

Sicher ist, ein weiter als wäre nichts gewesen wird es nicht geben.

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder

... hat an der Universität Wien Volkswirtschaft an der Universität Wien studiert. Seine politischen Tätigkeiten umfassen ein breites Spektrum: Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen seit 2. Dezember 2008, Staatssekretär im Bundeskanzleramt für Öffentlichen Dienst und Verwaltungsreform (1. Juli 2008 bis 2. Dezember 2008), Obmann des Außenpolitischen Ausschusses des österreichischen Nationalrat  (2007 bis 2008), Außenpolitischer Sprecher der SPÖ (2007 bis 2008), Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (2007 bis 2008), Internationaler Sekretär der SPÖ (2007 bis 2008), Vorsitzender der außenpolitischen Koordination der SPÖ (seit 2007), Abgeordneter zum Nationalrat (2006 bis 2008).
Andreas Schieder   21.01.2010

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