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Neues Gesetz tritt in Kraft
 
11.06.2010

Neues Gesetz tritt in Kraft Besserer Schutz für Kreditnehmer

Von Erwin J. Frasl
Dank Europäischer Union gibt es ab heute, den11. Juni 2010, spürbare Verbesserungen beim Schutz von Kreditnehmern, die Verbraucherkredite aufnehmen.
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Sozialminister Rudolf Hundstorfer kann jetzt besseren Schutz der Kreditnehmer durchsetzen

Ab heute, 11. Juni 2010, gilt das neue Verbraucherkreditgesetz, mit dem die Verbraucherkredit-Richtlinie der Europäischen Union in Österreich umgesetzt wird. Das neue Gesetz kommt auf alle Arten von Verbraucherkrediten zur Anwendung. Erfasst werden insbesondere alle von Banken vergebenen Personal- oder Hypothekarkredite, Überziehungsmöglichkeiten auf einem laufenden Konto, die einem Verbraucher von einem Unternehmer eingeräumte Möglichkeit, den Preis für eine Ware oder Dienstleistung in Raten zu bezahlen und Finanzierungsleasingverträge.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  1. Kreditgeber und Kreditvermittler müssen Verbrauchern vor Antragstellung ein Europäisches Standardinformationsblatt übergeben, das umfassende Informationen über die Kosten und alle sonstigen Kreditbedingungen enthält. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde Kreditangebote europaweit anhand einheitlich definierter Parameter (zum Beispiel effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen.
     
  2. Alle Kreditgeber werden verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Verbrauchers vor der Kreditvergabe sorgfältig zu prüfen. Ergibt diese Prüfung Zweifel an der Fähigkeit des Verbrauchers, den Kredit vollständig zurückzuzahlen, muss er vom Kreditgeber vor der Kreditaufnahme gewarnt werden. Führt der Kreditgeber keine korrekte Bonitätsprüfung durch oder verletzt er seine Warnpflicht, wird er dem Verbraucher haftbar.
     
  3. Für Fremdwährungskredite und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern werden erstmals besondere Aufklärungs- und Warnpflichten der Bank eingeführt. Unter anderem muss das Kreditinstitut bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit erheben, ob der Verbraucher den Kredit auch dann zurückzahlen könnte, wenn sich die mit diesen Finanzierungsformen verbundenen hohen Risiken verwirklichen sollten. Ziel ist es, die Neuvergabe derartiger spekulativer Kreditformen in Zukunft auf diejenigen wenigen Kunden zu beschränken, die das hohe Risiko tatsächlich bewusst tragen wollen und die das aufgrund ihrer vorhandenen finanziellen Reserven auch objektiv können.
     
  4. Zum Schutz vor unüberlegten Kreditaufnahmen und zur Bekämpfung der privaten Verschuldung können Verbraucher ab sofort innerhalb von 14 Tagen ab dem Abschluss des Kreditvertrages von diesem wieder zurücktreten. Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind nur Finanzierungsleasingverträge und Hypothekarkredite.
     
  5. Um den Wettbewerb auch auf laufende Kredite auszudehnen und den Verbrauchern unnötige Kreditkosten zu ersparen, können Verbraucherkredite jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet werden. Der Kunde muss in solchen Fällen nur den aktuell noch offenen Kreditsaldo abdecken, ohne dass ihm Pönalen oder sonstigen Kosten für die vorzeitige Rückzahlung verrechnet werden dürfen. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: Bei Krediten mit einem Fixzinssatz kann unter bestimmten Voraussetzungen für vorzeitige Rückzahlungen innerhalb der Fixzinsperiode eine Entschädigung vereinbart werden, die aber jedenfalls ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages nicht überschreiten darf. Für Hypothekarkredite kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten und eine Pönale von höchstens 0,5 Prozent vereinbart werden, wenn die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorgenommen wird.
     
  6. Verbraucher werden erstmals auch beim Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen (zum Beispiel zur Finanzierung eines Kfz) die gleichen Informationen (Nominalzinssatz, effektiver Jahreszinssatz usw.) wie bei Bankkrediten bekommen. Außerdem können Leasingverträge in Zukunft jederzeit gekündigt werden, wenn der Verbraucher das Leasingfahrzeug vorzeitig ankaufen oder zurückgeben will. Die Abrechnung des gekündigten Vertrages muss dann (vereinfacht gesagt) nach den gleichen Kriterien wie bei einem vorzeitig zurückgezahlten Bankkredit erfolgen.
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