Bereits im Kaufvertrag mit der Hypo Alpe-Adria aus dem Jahre 2007 verzichtete Bayern auf alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Land Kärnten.
Im Kaufvertrag zwischen BayernLB und Land Kärnten zur Übernahme der Hypo Alpe-Adria
Bank International AG vom 20. Mai 2007 verzichten die Bayern auf jegliche Gewährleistungsansprüche.
Dies selbst im Fall von Informationen zur Hypo, die "scheinbar oder tatsächlich unrichtig, unvollständig oder irreführend" sind.
Das berichtet "profil online", das den Kaufvertrag auf seiner
Website veröffentlicht.