Für Kredite verlangen Banken von ihren Konsumenten Sicherheiten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit. Worauf Sie besonders achten sollten.
Die Arbeiterkammer Wien und Arbeiterkammer Niederösterreich informieren Kreditnehmer regelmäßig über die wesentlichsten Sicherheiten im Kreditgeschäft. Als Absicherung für die Kreditvergabe, verlangen Banken häufig nicht nur eine Sicherheit, sondern eine Kombination aus mehreren Sicherheiten, wie etwa die Verpfändung des Gehaltes oder eines Grundstücks (hypothekarische Besicherung), den Abschluss einer Kreditversicherung oder den Bausparvertrag.
Vereinbarungen im Kreditvertrag festhalten
Beachten Sie, dass sämtliche Vereinbarungen über verlangte Sicherheiten im Kreditvertrag festgehalten werden. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) raten zu einem Vergleich der Sicherheiten (zum Beispiel für verlangte Lebensversicherungen), deren Kosten und die Bedingungen für die Änderungen der Besicherungen während der Kreditlaufzeit. Nicht außer Acht lassen sollte man den Umstand, dass auch für die Freigabe der Sicherheiten (etwa Löschung der Hypothek) Kosten am Laufzeitende anfallen können.
Achtung bei Lebensversicherungen als Kredit-Sicherheit
Ein Hauptthema bei Sicherheiten ist, dass die Banken zumeist den Abschluss einer Lebensversicherung (etwa für das Ableben) verlangen. Dabei ist laut Verbraucherkreditgesetz die Prämie in den effektiven Zinssatz einzurechnen. Laut AK lassen Banken jedoch gerne die Versicherungsprämie beim effektiven Zinssatz unbeachtet. Hier sollten Kreditnehmerinnen daher besonders acht geben.
Beispiel für faulen Kreditvertrag
Ein Beispiel aus der AK Konsumentenberatung zeigt: Einem 26-jährigen Kreditnehmer wurde ein Kredit von 7.000 Euro gewährt. Gleichzeitig wurde ihm eine Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie von 1.300 Euro mitverkauft und anfangs dem Kreditbetrag zugeschlagen. Der Abschluss der Versicherung wurde zwar von der Bank im Kreditvertrag als freiwillig bezeichnet – dem Kunden war das aber nicht bewusst. Vielmehr wurde ihm im Kreditgespräch mitgeteilt, der Abschluss wäre für eine positive Kreditentscheidung unbedingt erforderlich.
Die Bank berücksichtigte diese Zusatzkosten jedoch nicht im effektiven Jahreszins und wies diesen mit zwölf Prozent viel zu niedrig aus. Hätte das Bankinstitut die Versicherungsprämie gemäß der gesetzlichen Rechtslage in diesem berücksichtigt, wäre der effektive Zinssatz auf 18,5 Prozent angestiegen.
Im Fall einer Falschberechnung muss sich die Bank gefallen lassen, dass im Nachhinein die Rate so angepasst beziehungsweise neu berechnet wird, dass diese der Höhe des vertraglich angegebenen Effektivzinssatzes entspricht (also die Rate sinkt).
Die Broschüre der AK Wien und AK NÖ „Kreditsicherheiten im Überblick“ gibt KonsumentInnen einen umfassenden Überblick über persönliche Sicherheiten, Sachsicherheiten sowie Kosten und Bewertung von Sicherheiten.