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Hypothekendarlehen
 
20.08.2014

Hypothekendarlehen So sieht ein guter Kreditvertrag aus

Von Klaus Winter
Die Entscheidung für eine Immobilie ist gefallen. Jetzt soll der Kreditvertrag für das Hypothekendarlehen unterschrieben werden. Das sollten Sie dabei beachten.
Hypothekendarlehen So sieht ein einen guter Kreditvertrag aus Finanzportal Biallo.at
Laufzeit, Kündigungsrecht, Vertragsgebühren - beim Abschluss eines Hypothekendarlehens gibt es viel zu beachten
Die Bank oder Sparkasse hat sich im Kreditvertrag an bestimmte Formvorschriften zu halten. So muss die Höhe des Auszahlungsbetrages beziffert werden. Denn nicht immer ist das die 100-prozentige Summe, also das volle Darlehen. Auch der effektive Jahreszins sollte im Kreditvertrag angegeben werden – damit ist die Vergleichbarkeit der Konditionen von verschiedenen Banken gewährleistet.

Formvorschriften müssen sein

Auch die Sicherheit für das Hypothekendarlehen muss im Kreditvertrag bezeichnet werden – in aller Regel ist das die Immobilie selbst. Ebenfalls im Kreditvertrag geregelt sein muss Ihr Widerrufs-Recht: Bis zu zwei Wochen nach Vertragsschluss können Sie den Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bekommen Sie also in diesen zwei Wochen ein besseres Angebot, können Sie sich ohne Kosten von Ihrem Hypothekendarlehen lösen.
Gebühren im Kreditvertrag oft versteckt

Oft werden weitere Gebühren im Kreditvertrag versteckt – wie z. B. Schätzkosten. Die Bank verlangt meist 0,5 Prozent der Finanzierungssumme aus dem Hypothekendarlehen, um ein Gutachten über den Wert der Immobilie zu erstellen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: I-U 17/09) ist eine solche Gebühr jedoch unzulässig. Diese Auffassung ist jedoch nicht unumstritten. Lassen Sie sich auf eine solche Gebühr deshalb gar nicht ein.
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Verkauf des Darlehens möglich?

Vor einigen Jahren wurden Verbraucher aufgeschreckt, als einzelne Banken Hypothekendarlehen von Kunden verkaufen wollten. In der Folge wurde deshalb das sogenannte Risikobegrenzungsgesetz erlassen, das unter anderem den Verkauf der Hypothekendarlehen reguliert. Banken und Sparkassen müssen Sie deshalb beispielsweise jetzt schon vor Unterschrift unter den Kreditvertrag informieren, ob das Hypothekendarlehen verkauft werden kann oder nicht. Eine Kündigung des Kreditvertrages ist zudem erst dann möglich, wenn der Kunde mit mindestens 2,5 Prozent der gesamten Darlehenssumme und zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf die Verkaufsmöglichkeit. Am besten ist ein solcher Verkauf bei Ihrem Hypothekendarlehen komplett ausgeschlossen.

Flexiblen Vertrag wählen

Was passiert, wenn Sie Ihre Immobilie bereits nach zwei Jahren wieder verkaufen müssen? Bei einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrags müssen Sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Sieht Ihr Vertrag allerdings Sonderkündigungsrechte vor und bietet die Möglichkeit, die Rate und damit die Tilgung zu erhöhen, muss die Bank das bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung miteinbeziehen – die Entschädigung sinkt. Lassen Sie sich entsprechende Optionen im Vertrag einräumen: Die Rate sollte mindestens zweimal änderbar, eine Sondertilgung von fünf Prozent der Darlehenssumme pro Jahr möglich sein. Welche Möglichkeiten Ihnen die jeweilige Bank einräumt, zeigt Ihnen auch die Detail-Informationen, die Sie durch Klick auf den Anbieter erhalten.
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