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Strom– und Gaskosten

Höchste Zeit für Wettbewerbsbeschleunigung

04.11.2010
Von Rainer Widmann
Der Entwurf für ein Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz wurde seitens des Wirtschaftsministers bereits am 6. Mai 2009 in Begutachtung geschickt und wurde bis heute nicht im Ministerrat beschlossen. Dies obwohl in diesem Gesetz eindeutig dringend notwendige Maßnahmen im Sinne der Entlastung der Strom- und Gaskunden enthalten wären.
Höchste Zeit für Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz Strom– und Gaskosten könnten gesenkt werden
Mag. Rainer Widmann ist Nationalratsabgeordneter des BZÖ

So wird im Entwurf für ein Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz eine maximale Befristung der Frist für den Anbieterwechsel bzw. Maßnahmen im Sinne der Transparenzsteigerung von Strom- und Gasrechnungen normiert. Trotz positiver Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf seitens des Sozialministeriums oder der Arbeiterkammer konnten sich SPÖ und ÖVP nicht dazu durchringen, dieses Gesetz zu beschließen und wurde ein entsprechender von mir eingebrachter Antrag im Nationalrat sogar abgelehnt.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen liegt auf der Hand

So wird von Experten seit Jahren der fehlende Wettbewerb im Energiemarkt beklagt, der dazu führt, dass – nicht zuletzt aufgrund der langen Zeitspanne - die Konsumenten von einem Anbieterwechsels kaum Gebrauch machen. Gerade in diesem Bereich sind die Einsparungspotentiale enorm und liegen bei bis zu 161 Euro jährlich.

Dazu kommt, dass die Intransparenz und fehlende Nachvollziehbarkeit der Tarif- und Rechnungsgestaltung Gegenstand zahlreicher Kritik ist. Diese kommt nicht nur von betroffenen Kunden sondern beklagte unter anderem die Bundeswettbewerbsbehörde die von den EVUs versandten intransparenten und großteils sogar rechtswidrigen Abrechnungen. „Die Abrechnungen würden vielfach so verwirrend und unverständlich gehalten, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel unmöglich werde,“ so die Bundeswettbewerbsbehörde.

Konsumenten bleiben auf der Strecke

Auf der Strecke dabei bleiben die Konsumenten, denen es kaum möglich ist, die Tarifmodelle und Stromrechnungen zu verstehen und zu interpretieren, um den für sie günstigsten Anbieter für Strom und Gas herauszufinden.

Auch wenn jetzt neuerlich ein entsprechender Gesetzesentwurf im Zuge der Umsetzung des dritten Energie-Binnenmarktpaketes zur Begutachtung versandt wurde, ist mit einer Beschlussfassung frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen. Damit ist für die Konsumenten wertvolle Zeit vergangen, und haben diese dadurch auch entsprechende Verluste hinnehmen müssen, was nicht zuletzt der Wirtschaftsminister in einer von mir gestellten Frage in der Fragestunde des Nationalrates vom 21. Oktober 2010 zugab, wenn er dort wörtlich festhielt, dass – im Falle einer früheren Beschlussfassung der genannten Maßnahmen - „es eine sinkende Tendenz (der Energiepreise) gegeben hätte.“

Ich appelliere daher an die Bundesregierung, endlich den Weg frei zu machen für die Beschlussfassung der dargestellten Entlastungsmaßnahmen. Denn nur ein beschlossenes Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz hilft Strom- und Gaskosten senken!

Nationalrat Mag. Rainer Widmann
... geboren am 25.07.1967 in Freistadt in Oberösterreich. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz 1986–1994. Politische Mandate: Abgeordneter zum Nationalrat für das BZÖ seit 28.10.2008. Landessprecher des BZÖ Oberösterreich seit 2006,
Leitender Beamter Abteilung Umweltschutz/Land Oberösterreich seit 2003.

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