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Energieanbieter erschweren Preisvergleiche

Kaum Wettbewerb, fehlende Transparenz

31.05.2010
Von Erwin J. Frasl
Biallo.at sprach mit dem Energieexperten der Arbeiterkammer Steiermark Hans Pressl über mangelnden Wettbewerb der Energieanbieter, Mahnschreiben für säumige Kunden, die als schlichte Postbriefe anstatt eingeschrieben versendet werden und die mangelnde Bereitschaft der Energieversorger, den Verbrauchern Preisvergleiche bei Strom und Gas zu erleichtern.
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Hans Pressl, Energieexperte der Arbeiterkammer Steiermark, ortet nur bescheidenen Wettbewerb der Energieanbieter
Biallo.at: Die staatliche Energieregulierungsbehörde E-Control hat Musterrechnungen für Strom- bzw. Gasversorgungsunternehmen entwickelt, die den Verbrauchern helfen sollen, ihre Rechnung leichter lesen und verstehen zu können. Die Energie Steiermark Stewag-Steg verwendet diese verbraucherfreundlichen Rechnungen für Strom- bzw. Gaskunden aber nicht. Gibt es hier bei Ihnen viele Beschwerden von Verbrauchern?


Hans Pressl:
Die Musterrechnungen der E-Control GmbH sind nicht rechtsverbindlich umzusetzen. Die Energie Steiermark verwendet mit ihrem „select“ Preismodell ein integriertes Preismodell, das Energielieferpreis und verordnete Netztarife zusammenfasst und – in Grundpreis und Arbeitspreis geteilt – ausweist. Die gesetzlich geforderten Vorschriften zur Mindestgliederung werden jedoch erfüllt, da der aktuelle Energielieferpreis und Netzdienstleistungs- und sonstige Preiskomponenten (Ökostromfinanzierung) auf der Rechnung zusätzlich getrennt dargestellt werden. Da dieses Preismodell eine direkte Vergleichsführung mit Unternehmen, die den reinen Energielieferpreis angeben naturgemäß erschwert, gibt es Hilferufe der Kunden. Diese halten sich allerdings in Grenzen.

Biallo.at: Stromkunden, die bei der Stewag-Steg nicht verlässlich ihre Stromrechnung bezahlen können, wird der normale Stromzähler entzogen und sie erhalten stattdessen einen Prepayment-Zähler, so dass sie Strom nur noch gegen Vorauskasse erhalten. Nimmt die Zahl der Kunden zu, die ihren Strom nur noch gegen Vorauskasse erhalten?

Pressl: Nein, das können wir so nicht feststellen. Die Zahl der Mitglieder, die mit derartigen Problemen die Arbeiterkammer um Hilfe ersuchen, ist eher konstant. 

Biallo.at: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass ein Energieversorgungsunternehmen bei einem säumigen Kunden einen Prepayment-Zähler installieren darf?

Pressl: Hier regeln einerseits die „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz“ und die „Allgemeinen Lieferbedingungen“ des Energielieferanten die Vorgehensweise. Hier kann, nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, eine Vorauszahlung, eine Sicherheitsleistung (Kaution) oder aber die Lieferung nur mehr gegen Vorauskassenzähler ( Prepaymentzähler) verlangt werden. Beim Prepaymentzählereinsatz geht immer die Nichtzahlung einer Schuld voran. Die Arbeiterkammer rät allen Kunden mit offenen Forderungen dringend dazu, nicht zuzuwarten, sondern eine verbindliche Zahlungsvereinbarung (Zahlungsplan) mit dem Vertragspartner zu schließen, der festlegt, wie der Zahlungsrückstand abgebaut werden kann.

Die Arbeiterkammer wird hier häufig um Intervention gefragt wenn es darum geht, solche Schuldtilgungsvereinbarungen in einer, für den Stromkunden leistbaren Form, abzuschließen. Sind Forderungen strittig, so empfehlen wir den Kunden, ein kostenloses Streitschlichtungsverfahren (nach dem Energie-Regulierungsbehörden Gesetz) bei der Steitschlichtungsstelle der E- Control GmbH zu eröffnen.

Biallo.at: Es gibt den Vorwurf von Verbrauchern, dass Energieversorger ihre Mahnungen an die Strombezieher als einfachen Postbrief versenden können. Stimmt das, oder müssen Mahnungen immer als eingeschriebener Brief versendet werden?

Pressl: Nein, eine verbindliche Vorgabe eingeschrieben zu mahnen, gibt es derzeit nicht.
Die Arbeiterkammer fordert jedoch, im Zuge der Umsetzung des 3. Energiebinnenmarktpaketes (bis Ende des Jahres) eine gesetzliche Regelung von Mahnverfahren bei Energierechnungen. Danach soll eine Abschaltung vom Regelenergiebezug, nur nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen möglich sein. Danach soll die Abschaltung mit ausreichender Frist mit eingeschriebenem Brief angedroht werden müssen. Dies ist Teil eines generellen Forderungspaketes zur Bekämpfung von Energiearmut im Rahmen eines „Schutzpaketes für Energiekonsumenten“.

Biallo.at: Österreich hat seit vielen Jahren einen liberalisierten Energiemarkt. Ist der angepeilte Wettbewerb aus Ihrer Einschätzung schon vorhanden oder haben wir Zustände wie vor der Liberalisierung?

Pressl: Der Strommarkt in Österreich wurde mit 1. Oktober 2001 vollständig liberalisiert, der Gasmarkt folgte ein Jahr später mit 1.10.2002. Die Liberalisierung beim Strommarkt ist bei Haushaltskunden stärker spürbar als beim Gasmarkt. Generell sind die Lieferantenwechselraten jedoch eher bescheiden. Dies liegt wohl unter anderem daran, dass der Wettbewerb nur eher bescheiden funktioniert (ausländische Anbieter haben sich aus dem österreichischen Markt wieder zurückgezogen, die Verbund Gesellschaft hat ihre Rolle als deutlich günstigerer Stromlieferant durch zwei Preiserhöhungen in zwei Jahren weitgehend wieder verloren) und auch die Markttransparenz - vor allem in der Steiermark - nicht ausreichend gegeben ist. Von insgesamt über 50 Energieunternehmen bei Strom sind nur zwei (Steweag/Steg GmbH und Energie Graz GmbH) über den Tarifrechner vom Computer aus vergleichbar, der Rest muss mit händischer Rechnungsführung (dem normalen Haushaltsstromkunden ist dies kaum zumutbar) verglichen werden.

Biallo.at: Sind die Energieverbraucher den mächtigen Energieversorgungsunternehmen hilflos ausgeliefert oder können sie selbst etwas tun, um die Energieunternehmen zu einem kundenfreundlichen Verhalten zu motivieren?

Pressl: Ja, die Chancen des liberalisierten Marktes nützen. Angebote vergleichen und inividuell passende Produkte nachfragen und vor allem die Möglichkeiten der effizienten Verwendung von Energie nutzen. (stand by Verbräuche minimieren, Stromfresser lokalisieren, Aufheiztemperaturen optimieren und vieles anderes mehr). Dies spart einerseits Energie bei der Erzeugung, schont unmittelbar die Brieftasche und ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.

Dipl.-Ing. Hans Pressl

geboren am 20.03 1952 in Rottenmann, verheiratet, zwei Kinder.

  • 1966- 1971: Höhere Technische Bundeslehranstalt Steyr,
  • 1972 – 1977: Studium an der Technischen Universität Graz, Studienrichtung Wirtschaftingenieurwesen – Maschinenbau,
  • seit 1.8.1977: der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, bis 1996 stellv. Ressortleiter ( Finanzen, Bauwesen, Allgemeine Verwaltung), ab 1997 Bereich Wirtschaft (Energie, technisches Materienrecht, Sicherheitstechnik)
  • nebenberuflich als Vortragender in der Erwachsenenbildung tätig (HTBL, Sicherheitsfachkräfteausbildung, etc.).
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