Von Erwin J. Frasl
Energie Steiermark erlässt Beziehern von Sozialhilfe oder Ausgleichzulage die sogenannte „Ökostrom-Zählpunktpauschale“. Etwa 20.000 Steirer können von dieser Neu-Regelung profitieren.
Die Energie Steiermark bietet Beziehern von Sozialhilfe oder Ausgleichzulage ab sofort eine neue Hilfe bei den Energiekosten: Die Bezieher von Sozialhilfe oder Ausgleichzulage können sich ab sofort von der sogenannten „Ökostrom-Zählpunktpauschale“ befreien lassen. Diese macht zurzeit jährlich 18 Euro aus.
„Somit sinken in der Steiermark die Strompreise für sozial Schwache, während die Tarife in Salzburg und Oberösterreich in den vergangenen Tagen massiv nach oben angehoben wurden“, so Vorstandssprecher Dr. Oswin Kois von der Energie Steiermark.
Bia zu 20.000 profitieren von Neuregelung
„Wir wissen, dass etwa 20.000 Steirer von dieser Neu-Regelung profitieren und gehen daher von einigen tausend Anträgen in den kommenden Tagen aus“, so Kois.
Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem Haushalts-Nettoeinkommen von maximal 783,89 Euro, bei Paaren steigt der Richtsatz auf 1.175,75 Euro – für jedes Kind kommen 82,16 Euro dazu. Für die Bezieher von Notstandshilfe hält der Strom-Vertrieb der Energie Steiermark zusätzlich 30 Tage Gratis-Energie bereit.