
Viele pflegende Angehörige, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, wissen nicht, dass sie sich kostenlos kranken- und pensionsversichern können. Darauf machen der Präsident der Arbeiterkammer Salzburg Siegfried Pichler und die Sozialrechtsexpertin der AK Salzburg Stephanie Posch aufmerksam. „Das ist seit 1.1.2009 möglich“, erklärt Stephanie Posch, „wenn die zu pflegende angehörige Person mindestens in der Pflegestufe 3 ist. Allerdings beginnen die Versicherungen nicht automatisch zu laufen, sondern müssen bei der Gebietskrankenkasse und der Pensionsversicherung beantragt werden.“ Die Kosten trägt der Bund.
Absicherung pflegender Angehöriger
„Diese Möglichkeit der kostenlosen Kranken- und Pensionsversicherung ist ein wichtiger Schritt zur besseren Absicherung von pflegenden Personen“, stellt Pichler fest. „Trotzdem brauchen informell Pflegende, also meist Angehörige, die nicht beruflich pflegen, noch weitere Unterstützungen, weil mit dem gesetzlichen Pflegegeld nur ein Teil der nötigen Pflege zugekauft werden kann“, Picher.
Die Arbeiterkammer Salzburg fordert daher weitere Massnahmen, etwa

