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Staatlich geförderte Altersvorsorge

Patient Zukunftsvorsorge

16.02.2010
Von Manfred Neubauer
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge weist zahlreiche Schwächen auf. Gesetzliche Reparaturen Ende 2009 waren bloßes Herumdoktern.
Arbeiterkammer Niederösterreich Staatliche Altersvorsorge Finanzportal Biallo.at
Konsumentenschützer Manfred Neubauer von der Arbeiterkammer Niederösterreich
Der Start der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge im Jahr 2003 war eindrucksvoll. Die gut geölte Vertriebsmaschinerie der Branche tat das Ihre und innerhalb kurzer Zeit hatten hunderttausende Österreicher einen Vertrag. Derzeit halten wir bei mehr als 1,3 Millionen Verträgen. Der Boom der Wiener Börse sorgte in den Jahren 2004 und 2005 für hohe Renditen und die staatliche Prämie zündete einen zusätzlichen Vertriebsturbo.

 
Vollbremsung durch Fianzkrise

Doch die Finanzkrise verursachte eine Vollbremsung. Im Vorjahr erzielten die Produktanbieter herbe Verluste. Anbieter fuhren die effektive Aktienquote massiv zurück, ungeachtet der gesetzlichen "Mindestquote"! Und zwar mehr mit Bedacht auf ihr Kapital als auf die Sicherheit der Konsumenten.

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Ende 2009 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, lang kritisierte Schwächen des Produkts zu reparieren. Doch es blieb beim bloßen Herumdoktern:

1.) Aktienmindestquote: Eine Aktienmindestquote für Pensionsvorsorgeprodukte zu vereinbaren, war und ist der falsche Ansatz. Private Altersvorsorge sollte weitgehend risikofrei sein. Wenn hier überhaupt Aktien beigemischt werden, wäre es richtig, Aktienmaximalquoten zu normieren.

2.) Kapitalgarantie: Eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beträge am Ende der Laufzeit klingt beeindruckend, ist aber ihr Geld kaum Wert (Kapitalgarantiekosten). Erhält man etwa nach 25 Jahren, 10.000 Euro eins zu eins zurück, so haben diese bei einer Inflation von durchschnittlich 2,0 Prozent nur mehr eine Kaufkraft von knapp über 6.000 Euro. Eine nicht valorisierte „Kapitalgarantie" schützt nicht vor Realverlusten.

3.) Knebelungsverträge: Ungelöst bleibt das Problem der steuerlichen Bindefrist von mindestens zehn Jahren. Hier widerspricht eine Bestimmung im Einkommensteuergesetz (EStG) einer klaren Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) (jährliche Kündbarkeit von Lebensversicherungsverträgen). Ein diesbezügliches Gerichtsurteil allein war und ist unbefriedigend, weil die Beratungspraxis der Arbeiterkammer Niederösterreich zeigt, dass dieses Urteil von der Mehrheit der Produktanbieter ignoriert wird. Die Anbieter lenken nur nach Interventionen der Verbraucherschützer ein, offenbar werden neue Prozesse gescheut. Hier bedarf es einer gesetzlichen Präzisierung.

4.) Die "staatliche Förderung" ist nur ein Disziplinierungsinstrument, damit man brav einzahlt und den Vertrag einhält und die Auszahlungen verrenten lässt. Darüber hinaus ist diese Steuergutschrift nur ein Zuckerl für Besserverdiener. Wer sonst kann sich den Höchstbetrag schon leisten? Eine Staffelung der staatlichen Prämie nach den Einkommensverhältnissen wäre hier mehr als notwendig.

Mag. (FH) Manfred Neubauer

ist seit 1994 Konsumentenberater bei der Arbeiterkammer Niederösterreich und dort für Verbraucher- und Infoservice verantwortlich. Er hat die Fachhochschule für Finanz-, Steuer- und Rechungswesen absolviert.

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Foto: Arbeiterkammer Niederösterreich ID:580
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