Im Pflegefall
So hilft das gesetzliche Pflegegeld
Noch haben Sie Handlungsfreiheit
Haben Sie schon an Ihren Pflegefall gedacht?
Was viele Pflegende nicht wissen
Kostenlose Kranken- und Pensionsversicherung
Das Pilotprojekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) in Kooperation mit der Pensionsversicherungsanstalt und dem Österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegeverband ÖGKV durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgten zwei getrennte Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfes auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) und der geltenden Einstufungsverordnung (EinstV) durch medizinische und pflegerische Sachverständige. So erfolgten in ca. 1.000 Fällen zeitgleiche Hausbesuche durch Ärze und Pflegefachkräfte in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Wien.
Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass das Pflegefachpersonal besonders bei der Einstufung in den höheren Pflegegeldstufen hohe Kompetenz aufgewiesen hat. Als Folge des Projekts ist daher eine Änderung bei der Beurteilung von Erhöhungsanträgen vorgesehen, so Hundstorfer.
Nach den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen ist nämlich für die höheren Stufen neben dem zeitlichen auch ein qualitatives Ausmaß des Pflegebedarfes relevant. Wie sich gezeigt hat, sind dafür die diplomierten Pflegefachkräfte aufgrund ihrer Fachkompetenz besonders befähigt, Begutachtungen in diesen Stufen durchzuführen. Bei der Begutachtung durch das Pflegepersonal müsse besonders auf die Unabhängigkeit der Pflegefachkraft geachtet werden; sie darf daher in keinem Betreuungsverhältnis zu den von ihr begutachtenden Pflegebedürftigen stehen, so der Sozialminister.