Startseite > Lebensmodelle
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Lebensmodelle

Was Frauen für Ihre Pension bedenken müssen

23.11.2009
Von Erwin J. Frasl
Viele Frauen haben keine kontinuierliche Einkommensentwicklung. Sie pausieren meist familienbedingt, nehmen Teilzeitstellen an, um sich um die Kinder zu kümmern, oder verpassen den Wiedereinstieg nach einer Babypause. Das hat auch Folgen für die Pension.
Frauen-Einkommen-Pension-Männer-Pensionsanspruch-Zinseszinseffekt-Pensionsregelung-Pensionsharmonisierung-Pensionskonto-Beitragszeiten-Pflichtversicherungsmonate-Beschäftigung-Selbstversicherung-Weiterversicherung-Schulbesuchszeit-Ersatzzeiten-W
Auch Frauen, die keine Familie haben, haben in Österreich ein großes Handicap: Sie verdienen nach wie vor deutlich weniger als Männer. Zuletzt hat eine Studie der Arbeiterkammer gezeigt, dass Frauen im Schnitt bei Vollzeitbeschäftigung 22 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Die Gehaltsschere zwischen den Geschlechtern klafft immer noch weit auseinander, Österreich liegt hier EU-weit an vorletzter Stelle. Denn liegt der Bruttoverdienst von Männern im Monatsschnitt bei 2.533 Euro beträgt er bei Frauen nur 1.690 Euro. Das wirkt sich auch auf die Pension aus. Abhilfe kann hier vor allem schon das frühe Bewusstsein schaffen, unbedingt auch privat für die Altersvorsorge tätig zu werden. Dank des langen Zeithorizonts und des Zinseszinseffekts kann auch schon mit kleinen Monatsbeträgen ein schöner Puffer für die Zukunft aufgebaut werden, so Andrea Fleischhacker von der ING-Diba Direktbank Austria.

Auf dem Weg zur Pensionsharmonisierung
 

Lesen Sie auch

Neu: Biallo.at Newsletter
Hier können Sie sich anmelden

Defizite bei Pensionsvorsorge und Sozialversicherung
Die Stimmung dreht sich

Bundesschätze
4,2 Prozent für zehn Jahre

Seit 1. Jänner 2005 gilt die Pensionsharmonisierung mit dem Ziel, ein einheitliches und langfristig abgesichertes Pensionssystem zu schaffen. Kernpunkt dabei ist die Einrichtung eines Pensionskontos, das für alle verpflichtend gilt, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Für alle vor dem 1. Jänner 1955 Geborenen gilt weiterhin die alte Rechtslage zur
Pensionsberechnung.

So sieht die alte Regelung aus

In der alten Regelung gab es Beitragszeiten bzw. Zeiten, für die ein Beitrag bezahlt werden muss (Pflichtversicherungsmonate aus Beschäftigung, Selbstversicherung, Weiterversicherung, Schulbesuchszeit) und Ersatzzeiten (Wehrdienst, Kindererziehungszeiten). All diese Zeiten müssen in einem bestimmten Rahmenzeitraum liegen, damit Anspruch auf Pension besteht.

So ist das neue Pensionskonto geregelt

Das Besondere an der neuen Regelung des Pensionskontos ist, dass es nur mehr
Beitragszeiten gibt. Dazu gehören Pflichtversicherungsmonate, freiwillige
Versicherungsmonate oder die Selbstversicherung sowie Zeiten der Kindererziehung, des Bezugs von Kranken- oder Wochengeld sowie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Wann Frauen in Pension gehen können
 

Unsicherheit herrscht bei vielen Frauen darüber, wann sie nun in Pension gehen dürfen, da derzeit Übergangsregelungen gelten um das Pensionsantrittsalter der Frauen an das der Männer anzupassen. Bis 2033 soll dieses Ziel erreicht werden.
So sieht das Pensionsantrittsalter aus
Geburtsdatum Alter bei Antritt der Alterspension
bis 1.12.1963 60 Jahre
2.12.1963 bis 1.6.1964 60,5 Jahre
2.6.1964 bis 1.12.1964 61 Jahre
2.12.1964 bis 1.6.1965 61,5 Jahre
2.6.1965 bis 1.12.1965 62 Jahre
2.12.1965 bis 1.6.1966 62,5 Jahre
2.6.1966 bis 1.12.1966 63 Jahre
2.12.1966 bis 1.6.1967 63,5 Jahre
2.6.1967 bis 1.12.1967 64 Jahre
2.12.1967 bis 1.6.1968 64,5 Jahre
ab 2.6.1968 65 Jahre

Quelle: Bundeskanzleramt/Bundesministerium für Frauen und Öffentlicher Dienst

Bei Beamten ist schon derzeit das Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen mit 65 Jahren gleich. 

Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern
Foto: colourbox.com ID:408