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Privatrechtsschutz-Versicherungen

Böse Überraschungen

25.05.2010
Von Erwin J. Frasl
Bei Rechtsschutzversicherungen heisst es für die Konsumenten genau darauf zu achten, was versichert ist und was nicht. Sonst gibt es böse Überaschungen, wie sie Kleinanleger schon erleiden mußten.
Rechtsschutz-Versicherung-Kleinanleger-Bauherrn-Beratungsfehler-Finanzdienstleister-Versicherungsverträge-Ausschluss-Allianz-ARAG-Basler-D.A.S-Donau-Generali-Grazer Wechselseitige-HDI-Helvetia-Oberösterreichische Versicherung-Raiffeisen Versiche
Michaela Kollmann, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer, macht auf Lücken im Rechtsschutz aufmerksam
22 Rechtsschutzanbieter wurden von der Arbeiterkammer (AK) gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) nach ihren aktuellen Versicherungsbedingungen beim Vertragsrechtsschutz gefragt. 17 Anbieter - Allianz, ARAG, Basler, D.A.S, Donau, Generali, Grazer Wechselseitige, HDI, Helvetia, Oberösterreichische Versicherung, Raiffeisen Versicherung, Roland Rechtsschutz, Uniqa, VAV, Wiener Städtische, Wüstenrot und Zürich -  stellten sich dem Test. Gegen Transparenz bei ihren Versicherungsbedingungen für die Konsumenten entschieden sich die Kärntner Landesversicherung, die Merkur Versicherung, die Niederösterreichische Versicherung, Tiroler Landesversicherung bzw. Vorarlberger Landesversicherung.


Das Ergebnis des Tests ist ernüchternd: Wer sein Recht einklagen muss und dabei auf seine Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten ein böse Überraschung. „Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen sieben Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus“, warnt Michaela Kollmann, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer.

Gerade dann, wenn man Rechtsschutz braucht, gibt es oft keinen Schutz

Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen. „Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und – wie in der Werbung versprochen – umfassend versichert“, so Kollmann. Die Informationen bei Vertragsabschluss sind oft zu kompliziert und für die Kunden schwer durchschaubar. Deshalb fordert die Arbeiterkammer verbindliche Standards bei der Kundeninformation. „Ähnlich wie es in Deutschland schon längst üblich ist, muss es dem Kunden möglich gemacht werden, auf ein bis zwei Seiten alle wichtigen Versicherungsbedingungen klipp und klar zu finden“, fordert Michaela Kollmann.

Versicherungsverträge vom Rechtsschutz ausgeschlossen

„Die Kunden bauen auf ihren Rechtsschutz und wenn es ernst wird, erklärt die Versicherung, dass es keine Deckung gibt“, so Kollmann weiter: „So will etwa ein Konsument seinen Lebensversicherer klagen, weil die Auszahlungssumme bei seinem ausgelaufenen Vertrag viel niedriger als prognostiziert ist. Sein Rechtsschutzversicherer erklärt ihm, dass Versicherungsverträge generell vom Rechtsschutz ausgenommen sind – das wusste der Konsument. nicht und es war ihm bei Vertragsabschluss auch nicht dezidiert gesagt worden.

Achtung: Ältere Verträge decken Streitigkeiten um Finanzveranlagungen oder Versicherungen oft noch ab. Deshalb Vorsicht, wenn die Versicherungen mit Anpassungsverträgen locken: Oft steckt hinter einem verlockenden Angebot die Einschränkung oder Streichung einer wichtigen Versicherungsleistung, warnt die AK-Konsumentenschützerin.

Auch bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen wollen immer weniger Versicherungen die Rechtskosten übernehmen. „Das ist alarmierend: Wenn große Versicherungen wie Donau, GraWe, OÖV und die Wiener Städtische solche Streitigkeiten nicht mehr abdecken, dann wird es schwierig, dass die Konsumenten zu ihrem Recht kommen“, so der AK Konsumentenschützer. „Die Versicherungen sparen eine wichtige Gruppe von Verträgen des täglichen Lebens aus und schützen sich gegenseitig vor all zu vielen Klagen durch die Konsumenten.“

So sollen Konsumenten besser geschützt werden

  • Damit die Rechtsschutzversicherungen für die Konsumenten klar durchschaubar sind fordert die AK die Einführung von Produktinformationsblättern beim Abschluss von Versicherungsverträgen, ähnlich wie dies in Deutschland längst gängige Praxis ist. Diese Klipp-und-Klar-Informationen im Umfang von ein bis zwei Seiten sollen die maßgeblichen Punkte eines Versicherungsvertrages auf einen Blick sichtbar machen: Beschreibung der versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendigung.
     
  • Die Versicherer solle die Konsumenten nicht im Regen stehen lassen und wichtige Bereiche rund um Geldanlage, Finanzierung und Versicherungen nicht von der Deckung einer Rechtsschutzversicherung ausnehmen.


 

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Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn Sie um ihr Recht auf Schadensersatz kämpfen müssen, so Kollmann. Sie ersetzt aber nicht den entstandenen Schaden! Sie ist nach dem „Bausteinprinzip“ aufgebaut: Das heißt es gibt Paketangebote von „klein“ (Grundpaket mit einigen wenigen Einzelleistungen als Bausteinen) bis „umfassend“ (Komplettpakete mit vielen Bausteinen). Ein Grundpaket kann mit Zusatzbausteinen – vom allgemeinen Vertrags-Rechtschutz über Mietfragen, bis hin zum Verkehrsrechtsschutz und zum Straf-Rechtsschutz ergänzt werden. Für die Konsumenten heißt es deshalb das jeweilige Versicherungsangebot genau zu studieren. Achten Sie genau auf die Inhalte der einzelnen Bausteine und insbesondere darauf, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.

Checkliste für Ihren Vertragsabschluss
  • Fragen Sie sich vor jedem Vertragsabschluss: Wird das richtige Risiko versichert? Welche Gefahren wollen Sie abdecken? In welchen Lebensbereichen haben Sie persönlich ein erhöhtes Risiko, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Achten Sie beim Baustein „Vertragsrechtsschutz“ insbesondere darauf, ob Finanzveranlagungen und Streitigkeiten mit Versicherungen enthalten sind.
  • Oft haben Sie schon einen teilweisen Rechtsschutz: Etwa durch die Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Bereich, durch einen Mieterverein bei Mietrechtsstreitigkeiten.
  • Wenn Sie sehr viele Bereiche abdecken müssen, sind sogenannte Komplettpakete oft günstiger.
  • Achtung auf Wartefristen: Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz mit der Zusendung der Polizze und der Zahlung der ersten Versicherungsrate. Doch beim Rechtsschutz gibt es noch Wartezeiten von drei bis sechs Monaten. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten, besteht keine Deckung.
  • Achtung: Zum Zeitpunkt des Verstoßes, gegen den sie mit Hilfe der Versicherung vorgehen wollen, muss die Rechtsschutzversicherung schon bestanden haben. Es gibt keine Deckung, wenn Sie beispielsweise die Rechtschutzversicherung jetzt abschließen, aber wenn die fehlerhafte Anlageberatung, gegen die Sie vorgehen wollen, schon 2007 stattgefunden hat.
  • Augen auf, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihr Versicherungsvertreter eine Vertragsanpassung- oder Änderung vorschlägt: Gerade die inzwischen so häufigen Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen sind mit älteren Verträgen oft noch abgedeckt. Die Versicherer ködern ihre Kunden gerne mit höheren Versicherungssummen, dahinter steckt aber oft der Ausschluss einer entscheidenden Leistung.




 

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